Mitgliedschaft

Bitte beachten Sie, dass Eltern oder Elternteile, deren Kinder die Spielgruppe / Waldspielgruppe / Zauberwald besuchen, mit dem Eintritt des Kindes in die Spielgruppe / Waldspielgruppe automatisch Aktivmitglieder des Vereins werden. Sie sind zur jährlichen Zahlung des festgesetzten Vereinsbeitrages verpflichtet und anerkennen die in diesen Statuten genannten Rechte und Pflichten.

 

Die Aktivmitgliedschaft erlischt automatisch mit dem Eintritt des Kindes in den Kindergarten. Ein Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich, muss aber dem Vorstand eingereicht werden.

Natürlich kann man dem Verein auch nach der Aktivzeit als Passivmitglied erhalten bleiben. Wenden Sie sich an unsere Kassierin.

 

Zu den Pflichten der Aktivmitglieder gehören:

         - Mithilfe beim Spielgruppenbetrieb (abwechslungsweise mit anderen Eltern, ca. 4x im Jahr)

         - Mitarbeit beim Waldaufräumtag ( nur Eltern die ein Kind in der Waldspielgruppe haben)

         - Mithilfe an der Chilbi bei der Spielstrasse für Kinder

 

Wer den Statuten nicht gerecht wird oder diesen zuwider handelt, kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.

 

Für weitere Fragen oder Anmeldungen steht Ihnen unsere Präsidentin gerne zur Verfügung.